
Warum Hersteller außerhalb der EU einen Bevollmächtigten brauchen
Was der Bevollmächtigte tut, was ohne ihn schiefgeht und woran man einen passiven von einem aktiven Anbieter unterscheidet.
Hintergrund zu den Regeln, die entscheiden, ob Ihr Produkt den EU-Markt erreicht: Bevollmächtigter, GPSR und CE-Kennzeichnung.

Was der Bevollmächtigte tut, was ohne ihn schiefgeht und woran man einen passiven von einem aktiven Anbieter unterscheidet.

Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister: Die EU braucht einen davon innerhalb ihrer Grenzen. So unterscheiden sich die Rollen.

Kennzeichnungsunterschiede, Vorlaufzeiten bei Zertifizierungen und Marktplatzanforderungen: die praktischen Hürden vor dem Verkauf in der EU.

Verantwortliche Person bestellen, Dokumentation digitalisieren, Lieferkette rückverfolgbar halten, Etiketten lokalisieren, Vorschriften beobachten.

Die GPSR macht klare Anleitungen zur Pflicht. Was sie enthalten müssen, was für vernetzte Produkte gilt und welche Norm Klarheit definiert.

Etsy-Verkäufer, Shopify-Shops und D2C-Marken fallen ebenfalls unter die GPSR. Was die Verordnung von kleinen Unternehmen verlangt und wie sie sich vorbereiten.
Die Artikel erklären die Regeln. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie eine kostenlose Erstberatung an.